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TEIL M

Nachschlagen

Begriffe, Abkürzungen und die wichtigsten Gesetze rund um Leerstand. Zum schnellen Nachschauen.

5 min Lesezeit · Stand 1.6.2026

Kurz gesagt: Dieser Teil ist das Nachschlagewerk. Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe einfach erklärt, die häufigen Abkürzungen und einen Überblick der wichtigsten Gesetze. Zum schnellen Nachschauen.

So finden Sie sich zurecht

Die Wissensdatenbank hat dreizehn Teile: A Grundlagen, B Ursachen, C Folgen, D Recht, E Förderung, F Akteure, G Strategien, H Objekt- & Raumtypen, I Methoden, J Beispiele, K International & Geschichte, L Zukunft, M Nachschlagen. Wer eine konkrete Frage hat, springt direkt in den passenden Teil.

Wichtige Abkürzungen

  • BauGB: Baugesetzbuch (das zentrale Gesetz der Stadtplanung)
  • ISEK: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (der „Fahrplan" eines Gebiets)
  • KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau (Förderbank des Bundes)
  • BBSR: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
  • EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
  • LEADER: EU-Förderansatz für den ländlichen Raum
  • BID / ISG: Zusammenschluss von Eigentümern zur Aufwertung eines Standorts
  • GEG: Gebäudeenergiegesetz

Die wichtigsten Gesetze im Überblick

  • Baugesetzbuch (BauGB): Herzstück. Enthält Vorkaufsrecht, Gebote, Erhaltungssatzung, Sanierung, Stadtumbau und den „Bau-Turbo" (§ 246e).
  • Landesrecht: Zweckentfremdungsverbot und Denkmalschutz regeln die Bundesländer selbst.
  • Steuerrecht: Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke) und erhöhte Abschreibungen für Sanierung und Denkmal (§§ 7h, 7i EStG).
  • Erbbaurechtsgesetz: Grundlage fürs Bauen auf fremdem Grund gegen Erbbauzins.
Das große Glossar
  • Bau-Turbo: befristete Erleichterung für Umnutzung und Nachverdichtung (bis 2030).
  • Bürger-Dorfladen: von Bürgern getragene Nahversorgung, oft in Gemeinde-Immobilie.
  • Donut-Effekt: voller Ortsrand, leerer Ortskern.
  • Dritter Ort: Treffpunkt jenseits von Wohnen und Arbeiten.
  • Erbbaurecht: bauen auf fremdem Grund gegen jährlichen Zins.
  • Fluktuationsreserve: der gesunde Sockel an leeren Wohnungen (ca. 2 bis 3 %).
  • Graue Energie: das im Bau eines Gebäudes gebundene CO₂.
  • ISEK: geförderter Entwicklungs-„Fahrplan" für ein Gebiet.
  • Konzeptvergabe: Vergabe nach bester Idee statt Höchstpreis.
  • Kümmerer: feste Person oder Stelle für das Thema Leerstand.
  • Leerstandskataster: systematische Erfassung leerer Gebäude.
  • Marktaktiver Leerstand: sofort oder bald wieder nutzbare Objekte.
  • Mietlücke: Abstand zwischen Wunschmiete und Zahlbarkeit.
  • Struktureller Leerstand: dauerhafter Leerstand mangels Nachfrage.
  • Spekulativer Leerstand: bewusstes Leerstehenlassen.
  • Städtebauförderung: großes Bund-Länder-Programm für Städte und Ortskerne.
  • Umnutzung: einem Gebäude eine neue Aufgabe geben.
  • Verfügungsfonds: kleiner, flexibler Topf für lokale Projekte.
  • Wirtschaftlichkeitslücke: der nicht durch Erträge gedeckte Teil der Kosten.
  • Zwischennutzung: befristete, günstige Nutzung eines leeren Objekts.
  • Zweckentfremdungsverbot: Verbot, Wohnraum grundlos leer stehen zu lassen (Ländersache).